ARGUS Umweltbiotechnologie GmbH Die Durchführung der Probenahme erfolgt auf dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Vorschriften, wie z.B. Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG),Bundes- Bodenschutz- und Altlasten-verordnung (BBodSchV), DIN-Normen, LAGA, LAWA, AQS-Merkblätter, Technische Regeln der DVGW/DVWK, VDI-Richtlinien, etc. Unsere Probennehmer weisen die fachliche Sachkunde aus den Bereichen Bodenkunde, Chemie/Wasserchemie, Geologie/Hydrogeologie sowie Messstellen- und Brunnenbau vor, sind mit den verschiedenen Verfahren zur Schaffung von Aufschlüssen im Untergrund, den geeigneten Techniken zur Probengewinnung und der korrekten Bedienung, Reinigung und Wartung der notwendigen Geräte (z.B. Pumpen und Messgeräte vor Ort) vertraut. QualitätsmanagemenWesentliche Maßnahmen der Qualitätssicherung bei der Probenahme: •Konkrete Verfahrens- /Arbeitsanweisungen •Überwachung der Qualität der Arbeiten im Rahmen von internen Audits und externen Audits •Berücksichtigung der vorangegangenen Standortnutzung (historische Erkundung) •Enger Kontakt zum Auftraggeber •Erstellen eines Probenahmeplanes , enthält z.B.: -wesentliche Kenndaten der Probenahmestelle -Reihenfolge der Probenahme -Vorgaben zur eindeutigen Probenbezeichnung -Entnahmetiefe -Fördervolumenstrom -Fördervolumen -Angaben zum Analysenumfang •Auswahl der Probenahmestellen (Repräsentativität, Probennahmestrategie) •Auswahl des Zeitpunktes der Probenahme (z. B. bei landwirtschaftlich genutzten Böden, Bodenluftentnahmen) •Schaffung von geeigneten personellen, apparativen und räumlichen Voraussetzungen an der Untersuchungsstelle (Führen von Checklisten für die Vollständigkeit der Ausrüstung) •Sicherstellung der Medienfreiheit •Sicherung der Probenahmestelle gegen Witterungseinflüsse und unbefugten Zutritt •Auswahl der geeigneten Probenahmetechnik (abhängig vom Untersuchungsziel, von der Art des zu beprobenden Mediums, Beprobungstiefe, benötigte Probenmenge) •Überprüfung des Reinigungserfolges aller bei der Probennahme verwendeten Geräte, Schläuche und Gefäße (Blindwertmessung) •Regelmäßige Wartung der Probenahmegeräte •Arbeitstägliche Prüfung und Kalibrierung der Vor-Ort-Messgeräte •Führen von Kontrollkarten für die Leitparameter •Sachgerechte Entnahme und Abfüllung des Probenmaterials •Vermeidung von Schadstoffverschleppungen zwischen verschiedenen Probenahmepunkten und Beprobungstiefen •geeignete Probengefäße (Material, Dichtheit, Reinheit) •Enge Zusammenarbeit mit dem Labor (Vorgaben zur Probenkonservierung, Transport und Lagerung, Dokumentation dieser Bedingungen, Probenvorbereitung im Gelände, Abstimmungen, Probeneingang im Labor) •Ausschließen einer Probenverwechslung durch eindeutige Kennzeichnung der Gefäße (Etiketten, Beschriftung, Begleitblätter), •Sachgerechter Transport und sachgerechte Lagerung aller Proben bis zur Untersuchung, •Dokumentation der Probenahme, Skizze/Kartierung der Untersuchungsfläche, Führen von Schichtenverzeichnisse und Einmessen der Probennahmestellen, die Beschriftung der Proben und Erstellung von Probenahmeprotokollen usw. •Prüfung der Dokumentation auf Vollständigkeit und Plausibilität •Ordnungsmäßige Entsorgung des kontaminierten Bohrgutes und geförderten Grundwassers Die Akkreditierung gilt für die in der Urkundenanlage aufgeführten Prüfverfahren. Akkreditiert durch das DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 Die Akkreditierung ist gültig ab: 23. Juli 2024 Downloads: Anlage zur Akkreditierungsurkunde A Anlage zur Akkreditierungsurkunde A Anlage zur Akkreditierungsurkunde A Liste der akkreditierten Verfahren im flexiblen Akkreditierungsbereich A Liste der akkreditierten Verfahren im flexiblen Akkreditierungsbereich A Liste der akkreditierten Verfahren im flexiblen Akkreditierungsbereich A |